Beglaubigte Übersetzungen

Was ist eine beglaubigte Übersetzung? 

Im Beglaubigungsvermerk bestätigt der ermächtigte (beeidigte / vereidigte) bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit der Übersetzung mit seiner Unterschrift und seinem Stempel. Aus diesem Stempel muss der Name des ermächtigten Übersetzers sowie die Sprache, für welche er ermächtigt wurde, und schließlich das Gericht hervorgehen, von welchem der Übersetzer ermächtigt wurde.

Wann braucht man eine beglaubigte  Übersetzung?

Für Bürgerbüro, Standesamt oder Ausländerbehörde benötigen Sie die Urkunden als beglaubigte Übersetzung. Beglaubigte Übersetzungen dürfen in Deutschland nur von Übersetzern angefertigt werden, die vom Landgericht im Wohnsitz als Übersetzer öffentlich bestellt, ermächtigt oder beeidigt bzw. vereidigt sind.

Bei der Verwendung von in Deutschland angefertigten beglaubigten Übersetzungen für das Ausland kann es sein, dass  Behörden vor Ort die Beglaubigung des Übersetzers häufig noch von einem Notar beurkundet oder vom Landgericht legalisiert sehen möchten (Apostille).

In welchen Sprachen übersetzen wir?

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und anderen offiziellen Dokumenten für Behörden werden in den Sprachen: Russisch, Ukrainisch, Deutsch, Englisch erstellt. Die Übersetzungen erfolgen bei Bedarf nach ISO R/9 – Transliteration.

 

Welche Dokumente werden übersetzt und beglaubigt?

Übersetzt und beglaubigt werden in der Regel alle Urkunden, die für offizielle Zwecke benötigt werden, z.B:

Wie bestellt man eine beglaubigte Übersetzung?

 
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